Kraftfahrzeuge bis 3,5t zG
Mitführen von Anhängern
- Alle Anhänger bis 750kg
- bei Anhängern mit einer Zulassung von mehr als 750kg ist die Kombination auf 3.500kg begrenzt
Mindestalter: 18/17
Vorbesitz: –
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Ausbildung: Theorie & Praxis
Prüfung: Theoretisch & Praktisch
Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B.
- Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger über 750 kg
- Die zG der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg
Mindestalter: 18/17
Vorbesitz: B
Ausbildung: Theorie & Praxis
Prüfung: –
Kraftfahrzeuge der Klasse B und Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG
Mindestalter: 18/17
Vorbesitz: B
Ausbildung: Theorie & Praxis
Prüfung: Praktisch
Klasse B mit Schlüsselzahl 197 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B.
Schalten oder Automatik? Beides!
- Fahrzeuge der Klasse B
Ausbildung auf beiden Fahrzeugen, nach mindestens 10 Schalter-Stunden Testfahrt beim Fahrlehrer, Prüfung auf Automatik. Freie Fahrt egal ob Schalter oder Automatik.
Einspurige, einsitzrige Fahrräder mit Hilfsmotor
– max. 25 km/h bbH
– Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
Mindestalter: 15
Vorbesitz: –
Eingeschlossene Klassen: –
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung
Zweirädrige Kleinkrafträder
- max. 45 km/h bbH
- bei elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW, bei Verbrennungsmotor max. 50 cm³
Krafträder bbH max. 45 km/h
- die Merkmal von Fahrrädern aufweisen
- Eloktromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum
Dreirädrige Kleinkrafträder
- max. 45 km/h bbH
- Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³
- bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
- bei Elektomotor Nenndauerleistung max. 4 kw
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- max. 45 km/h bbH
- Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³
- bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
- bei Elektomotor Nenndauerleistung max. 4 kw
- Leermasse max. 350 kg
Mindestalter: 15
Vorbesitz: –
Eingeschlossene Klassen: –
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung, Praktische Prüfung
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
- max. 125 cm³ Hubraum
- Motorleistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
- symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum bei Verbrennungsmotor von mehr als 50 cm³
- bbH mehr als 45 km/h
- Leistung bis max. 15 kW
Mindestalter: 16
Vorbesitz: –
Eingeschlossene Klassen: AM
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung, Praktische Prüfung
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
- einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW
- Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg
Mindestalter: 18
Vorbesitz: –
Eingeschlossene Klassen: AM, A1
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung, Praktische Prüfung
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
- einem Hubraum von mehr als 50 cm³
- bbH mehr als 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
- einer Leistung von mehr als 15 kW
Mindestalter: 24, bei zweijahrigem Vorbesitz von A2 20
Vorbesitz: –
Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung, Praktische Prüfung
Klasse B mit Schlüsselzahl 196 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B.
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
- max. 125 cm³ Hubraum
- Motorleistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
- symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum bei Verbrennungsmotor von mehr als 50 cm³
- bbH mehr als 45 km/h
- Leistung bis max. 15 kW
Mindestalter: 25
Vorbesitz: B mindestens seit 5 Jahren
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: –
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen
- über 3,5 t zG bis 7,5 t zG
- auch mit Anhänger bis max. 750 kg zG
Mindestalter: 18
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klassen: –
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung, Praktische Prüfung
Zugfahrzeug der Klasse C1
(Kfz über 3,5t bis 7,5 t zG) mit einem Anhänger über 750 kg zG
Zugfahrzeug der Klasse B
(Kfz bis 3,5 t zG) mit einem Anhänger über 3,5 t zG
Fahrzeugkombination zG in beiden Fällen max. 12 t
Mindestalter: 18
Vorbesitz: C1
Eingeschlossene Klassen: BE, bei Vorbesitz D1 – D1E
Ausbildung: Praxis
Prüfung: Praktische Prüfung
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen
- über 3,5 t zG nach oben keine Beschränkung
- auch mit Anhänger bis max. 750 kg zG
Mindestalter: 21 / 18²
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klassen: C1
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung, Praktische Prüfung
Kraftfahrzeuge über 3,5 t zG in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg zG
Mindestalter: 21 / 18²
Vorbesitz: C
Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T bei Vorbesitz D1 – D1E und Vorbesitz D – DE
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung, Praktische Prüfung
- Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhänger
Mindestalter: 16
Vorbesitz: –
Eingeschlossene Klassen: –
Ausbildung: Theorie
Prüfung: Theorieprüfung
- Zugmaschinen, mit einer bbH von max. 60 km/h
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen, mit einer bbH von max. 40 km/h,… die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden
Mindestalter: 16 – für bbH bis 40 km/h 18 – für bbH bis 60 km/h
Vorbesitz: –
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung, Praktische Prüfung
Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 aber höchstens 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge max. 8 m beträgt – auch mit Anhänger bis 750 kg zG.
Mindestalter: 21 (18)
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klassen: –
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung, Praktische Prüfung
Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zG.
Mindestalter: 21 (18)
Vorbesitz: D1
Eingeschlossene Klassen: BE bei Besitz von C1 – C1E
Ausbildung: Praxis
Prüfung: Praktische Prüfung
Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind – auch mit Anhänger bis 750 kg zG.
Mindestalter: 24 (21,18)
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klassen: D1
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung, Praktische Prüfung
Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zG.
Mindestalter: 24 (21,18)
Vorbesitz: D
Eingeschlossene Klassen: D1E, BE bei Besitz von C1 – C1E
Ausbildung: Praxis
Prüfung: Praktische Prüfung