Fahrererlaubnisklassen
PKW
Klasse
Was darf ich fahren
Voraussetzungen
B

Kraftfahrzeuge bis 3,5t zG
Mitführen von Anhängern

  • Alle Anhänger bis 750kg
  • bei Anhängern mit einer Zulassung von mehr als 750kg ist die Kombination auf 3.500kg begrenzt

Mindestalter: 18/17
Vorbesitz: –
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Ausbildung: Theorie & Praxis
Prüfung: Theoretisch & Praktisch

B 96

Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B.

  • Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger über 750 kg
  • Die zG der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg

Mindestalter: 18/17
Vorbesitz: B
Ausbildung: Theorie & Praxis
Prüfung: –

BE

Kraftfahrzeuge der Klasse B und Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG

Mindestalter: 18/17
Vorbesitz: B
Ausbildung: Theorie & Praxis
Prüfung: Praktisch

B197

Klasse B mit Schlüsselzahl 197 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B.
Schalten oder Automatik? Beides!

  • Fahrzeuge der Klasse B

Ausbildung auf beiden Fahrzeugen, nach mindestens 10 Schalter-Stunden Testfahrt beim Fahrlehrer, Prüfung auf Automatik. Freie Fahrt egal ob Schalter oder Automatik.

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Fahrererlaubnisklassen
Zweirad
Klasse
Was darf ich fahren
Voraussetzungen
Mofa

Einspurige, einsitzrige Fahrräder mit Hilfsmotor
– max. 25 km/h bbH
– Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor

Mindestalter: 15
Vorbesitz: –
Eingeschlossene Klassen: –
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung

AM

Zweirädrige Kleinkrafträder

  •  max. 45 km/h bbH
  • bei elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW, bei Verbrennungsmotor max. 50 cm³

Krafträder bbH max. 45 km/h

  • die Merkmal von Fahrrädern aufweisen
  • Eloktromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum

Dreirädrige Kleinkrafträder

  • max. 45 km/h bbH
  • Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³
  • bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
  • bei Elektomotor Nenndauerleistung max. 4 kw

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

  • max. 45 km/h bbH
  • Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³
  • bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
  • bei Elektomotor Nenndauerleistung max. 4 kw
  • Leermasse max. 350 kg

Mindestalter: 15
Vorbesitz: –
Eingeschlossene Klassen: –
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung, Praktische Prüfung

A1

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit

  • max. 125 cm³ Hubraum
  • Motorleistung max. 11 kW
  • Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit

  •  symmetrisch angeordneten Rädern
  • Hubraum bei Verbrennungsmotor von mehr als 50 cm³
  • bbH mehr als 45 km/h
  • Leistung bis max. 15 kW

Mindestalter: 16
Vorbesitz: –
Eingeschlossene Klassen: AM
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung, Praktische Prüfung

A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit

  • einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW
  • Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg

Mindestalter: 18
Vorbesitz: –
Eingeschlossene Klassen: AM, A1
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung, Praktische Prüfung

A

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit

  • einem Hubraum von mehr als 50 cm³
  • bbH mehr als 45 km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit

  • einer Leistung von mehr als 15 kW

Mindestalter: 24, bei zweijahrigem Vorbesitz von A2 20
Vorbesitz: –
Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung, Praktische Prüfung

B196

Klasse B mit Schlüsselzahl 196 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B.

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit

  • max. 125 cm³ Hubraum
  • Motorleistung max. 11 kW
  • Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg

 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit

  • symmetrisch angeordneten Rädern
  • Hubraum bei Verbrennungsmotor von mehr als 50 cm³
  • bbH mehr als 45 km/h
  • Leistung bis max. 15 kW

Mindestalter: 25
Vorbesitz: B mindestens seit 5 Jahren
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: –

Fahrererlaubnisklassen
LKW
Klasse
Was darf ich fahren
Voraussetzungen
C1*

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen

  • über 3,5 t zG bis 7,5 t zG
  • auch mit Anhänger bis max. 750 kg zG

Mindestalter: 18
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klassen: –
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung, Praktische Prüfung

C1E*

Zugfahrzeug der Klasse C1
(Kfz über 3,5t bis 7,5 t zG) mit einem Anhänger über 750 kg zG

Zugfahrzeug der Klasse B
(Kfz bis 3,5 t zG) mit einem Anhänger über 3,5 t zG

Fahrzeugkombination zG in beiden Fällen max. 12 t

Mindestalter: 18
Vorbesitz: C1
Eingeschlossene Klassen: BE, bei Vorbesitz D1 – D1E
Ausbildung: Praxis
Prüfung: Praktische Prüfung

C*

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen

  • über 3,5 t zG nach oben keine Beschränkung
  • auch mit Anhänger bis max. 750 kg zG

Mindestalter: 21 / 18²
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klassen: C1
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung, Praktische Prüfung

CE*

Kraftfahrzeuge über 3,5 t zG in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg zG

Mindestalter: 21 / 18²
Vorbesitz: C
Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T bei Vorbesitz D1 – D1E und Vorbesitz D – DE
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung, Praktische Prüfung

Fahrererlaubnisklassen
Traktor
Klasse
Was darf ich fahren
Voraussetzungen
L
  • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhänger

Mindestalter: 16
Vorbesitz: –
Eingeschlossene Klassen: –
Ausbildung: Theorie
Prüfung: Theorieprüfung

T
  • Zugmaschinen, mit einer bbH von max. 60 km/h
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen, mit einer bbH von max. 40 km/h,… die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.
    Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden

Mindestalter: 16 – für bbH bis 40 km/h 18 – für bbH bis 60 km/h
Vorbesitz: –
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung, Praktische Prüfung

Fahrererlaubnisklassen
Bus
Klasse
Was darf ich fahren
Voraussetzungen
D1*

Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 aber höchstens 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge max. 8 m beträgt – auch mit Anhänger bis 750 kg zG.

Mindestalter: 21 (18)
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klassen: –
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung, Praktische Prüfung

D1E*

Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zG.

Mindestalter: 21 (18)
Vorbesitz: D1
Eingeschlossene Klassen: BE bei Besitz von C1 – C1E
Ausbildung: Praxis
Prüfung: Praktische Prüfung

D*

Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind – auch mit Anhänger bis 750 kg zG.

Mindestalter: 24 (21,18)
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klassen: D1
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung, Praktische Prüfung

DE*

Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zG.

Mindestalter: 24 (21,18)
Vorbesitz: D
Eingeschlossene Klassen: D1E, BE bei Besitz von C1 – C1E
Ausbildung: Praxis
Prüfung: Praktische Prüfung

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